
Die Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) und Belegerteilungspflicht
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RKSV-Jahresbeleg
Jahresbeleg der Registrierkasse erstellen & prüfen
Wann ist er erforderlich und bis wann muss er übermittelt werden?
Zum Jahresende muss bei jeder RKSV-konformen Registrierkasse ein sogenannter Jahresbeleg erstellt und überprüft werden. Dieser dient der Kontrolle der Signaturkette und ist verpflichtend an das Finanzamt zu übermitteln.
Wann muss der Jahresbeleg erstellt werden?
Laut Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) ist der Jahresbeleg spätestens bis zum 15. Februar des Folgejahres zu prüfen bzw. zu übermitteln.
Die Übermittlung erfolgt entweder:
über die BMF-Belegcheck-App oder
direkt über die SperrStundIS-Verwaltung
Wichtig: Der Begriff „Jahresbeleg“ ist gesetzlich etwas unglücklich formuliert.
Tatsächlich handelt es sich dabei um den Monatsbeleg, der am 1. Jänner vor dem ersten Umsatz des neuen Jahres erstellt wird.
Sonderregelung für Saisonbetriebe
Für Saisonbetriebe (z. B. Freibäder, Skihütten) gilt eine Sonderregelung:
Maßgeblich ist der letzte Monatsbeleg der Saison
Beispiel:
Schließt ein Freibad Ende September, gilt der Monatsbeleg, der nach dem letzten Umsatz im September erstellt wurde, als Jahresbeleg
Auch dieser Beleg muss überprüft bzw. übermittelt werden.
Prüfung des Jahresbeleges
Der Monats- bzw. Jahresbeleg enthält einen QR-Code, der geprüft werden muss.
Dies kann auf zwei Arten erfolgen:
über die BMF-Belegcheck-App oder
direkt über die SperrStundIS-Verwaltung (empfohlen)
Für die Übermittlung über SperrStundIS benötigen Sie lediglich die Webuser-Zugangsdaten für Registrierkassen aus FinanzOnline.
Unser Jahresendservice
Gerne übernehmen wir diese Schritte für Sie im Rahmen unseres Jahresendservices:
✔ Erstellung des Jahres- bzw. Monatsbeleges
✔ Übermittlung an das Finanzamt (App oder SperrStundIS)
✔ Datensicherung Ihrer Kassendaten auf USB-Stick
So sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite und sparen Zeit.

Schritt-für-Schritt-Anleitung (Selbstdurchführung)
Natürlich können Sie alle Schritte auch selbst durchführen:
1️⃣ Nullbeleg / Jahresbeleg erstellen
Klicken Sie am Jahresende oder am 1. Jänner (vor dem ersten Umsatz) auf
Benutzer → RKS → Nullbeleg erstellenDer Beleg wird erstellt und automatisch am Bondrucker ausgedruckt
2️⃣ Beleg über SperrStundIS übermitteln
Öffnen Sie die SperrStundIS-Verwaltung
Navigieren Sie zu Administration → RKS
Geben Sie Ihre FinanzOnline-Zugangsdaten ein (falls noch nicht hinterlegt)
Wechseln Sie in den Reiter „Belege“
Markieren Sie den neu erstellten Nullbeleg
Klicken Sie auf Übermitteln
Nach wenigen Sekunden wird das Prüfergebnis direkt im Tool angezeigt
Alternative: Übermittlung mit der BMF-Belegcheck-App
Alternativ können Sie den Jahresbeleg auch per Smartphone prüfen:
Laden Sie die BMF-Belegcheck-App (iOS & Android)
Halten Sie Ihren 12-stelligen Auth-Code aus FinanzOnline bereit
Öffnen Sie die App und scannen Sie den QR-Code des Beleges
Geben Sie den Auth-Code ein
Nach erfolgreicher Prüfung wird das Ergebnis angezeigt




