Die Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) und Belegerteilungspflicht
12. Oktober 20215% Umsatzsteuer in der Gastro und Tourismus nicht verlängert
22. Dezember 2021Jahresbeleg der Kasse für Finanzonline erstellen und prüfen.
Wann muss dieser erstellt werden? Wann muss er spätestens übermittelt werden?
Laut RKSV muss am Jahresende der sogenannte „Jahresbeleg“ erstellen und mit der BMF-Belegcheck-App oder direkt über die SperrstundIS-Verwaltung bis spätestens 15. Februar des Folgejahres übermittelt bzw. geprüft werden.
Leider hat sich hier der Gesetzgeber etwas unglücklich ausgedrückt, denn der Jahresbeleg ist eigentlich der Monatsbeleg, der mit SSIS am 1. Jänner erstellt werden kann – also der Beleg, der vor dem ersten Umsatz im neuen Jahr generiert wird.
Für Saisonbetriebe (zB Freibäder) gilt der letzte Monatsbeleg.
Hat zB das Freibad Ende September geschlossen gilt der Monatsbeleg, der Ende September – nach dem letzten Umsatz, erstellt wurde.
Dieser Monatsbeleg beinhaltet den QR-Code, der dann über die BMF-App überprüft werden kann.
SperrstundIS bietet hier aber auch die komfortable Möglichkeit den Beleg über das Verwaltungstool zu übermitteln. Dazu benötigen Sie nur die Daten des Webusers für Registrierkassen von FinanzOnline.
Unser Jahresendservice
Gerne bieten wir Ihnen hier auch unseren Jahresendservice an, dieser beinhaltet die Erstellung des Beleges, Übermittlung an das Finanzamt (entweder über SperrstundIS oder über die Belegcheck App) & Datensicherung auf einen USB Stick.
Natürlich können Sie auch sämtliche Schritte selbst durchführen, hier unsere Schritt für Schritt Anleitung:
– Klicken Sie am Jahresende, oder am 1. Jänner (vor dem ersten Umsatz) auf Benutzer -> RKS -> Nullbeleg erstellen
– Nun wird Ihr Nullbeleg erstellt und am Bondrucker ausgedruckt
– Starten Sie nun die SperrstundIS Verwaltung und gehen Sie auf Administration -> RKS
– Im neuen Fenster müssen Sie nun die Daten von Finanzonline eingeben, sind diese bereits hinterlegt müssen Sie sich nur noch verbinden.
– Im Reiter „Belege“ finden Sie den neu erstellten Nullbeleg. Diesen müssen Sie markieren und mit den Button darunter übermitteln. Warten Sie nun ein paar Sekunden, das Prüfergebnis wird direkt im SSIS Tool angezeigt.
Alternativ ist auch eine Übermittelung mit der BMF App möglich:
– Laden Sie die BMF App auf Ihr Smartphone. Die App ist sowohl für iOS als auch Android Geräte verfügbar.
– Außerdem benötigen Sie den Auth-Code aus Ihrem Finanz-Online Account, dieser ist 12-stellig.
– Öffnen Sie nun die App und scannen Sie den QR Code des Beleges ein
– Nun werden Sie nach dem Auth-Code gefragt
– Nach korrekter Eingabe erscheint das Ergebnis der Prüfung